Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fischer Konzept GmbH
(Stand 05/2019)
- Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Allen Verträgen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. - Lieferfristen
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Für verspätete Lieferungen wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nach erfolglosem Verstreichenlassen einer zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen gehaftet.
Auf Abruf bestellte Ware ist bis zum vereinbarten Abnahmetermin vom Käufer abzunehmen. - Preise
Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes angegeben ist. Bei Eintritt einer generellen Preisänderung können bestätigte Aufträge nur noch zwei Monate lang, gerechnet ab dem Folgemonat, in dem die Preiskorrektur erfolgte, zum vorhergehenden Preis ausgeliefert werden. - Lieferumfang
Grundsätzlich wird die vereinbarte Menge geliefert. Es besteht jedoch die Pflicht zur Abnahme von Mehr- oder Minderlieferungen wie folgt:
– bis 500 Stück 20 %
– bis 3.000 Stück 15 %
– über 3.000 Stück 10 % - Versand
Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Empfängers. - Gewährleistung
Für handelsübliche Abweichungen in Stärke, Gewicht und Farbe der verarbeiteten Materialien wird nicht gehaftet. Der Käufer hat seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB nachzukommen, auch wenn ein Muster übersandt wurde.
Der Käufer kann nur Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. - Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang, spätestens 30 Tage nach Lieferung, ohne Abzug vorzunehmen. Bei Zahlungen werden innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum 3 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto eingeräumt. - Paletten, Muster, Werkzeuge
Mitgelieferte Paletten bleiben unser Eigentum und sind entweder in Natur oder in gleicher Art, Güte und Menge wieder zurückzugeben.
Für den Auftrag hergestellte Muster und Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn diese in Rechnung gestellt wurden. - Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, Gerichtsstand ist Maulbronn, wenn der Vertragspartner Kaufmann im Rechtssinne ist.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes Anwendung.